Datenschutz durch Design: DSGVO Artikel 25 mit Didits SDK umsetzen (DE)
DSGVO Artikel 25 schreibt Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen vor. Organisationen müssen Datenschutz von Anfang an in Systeme und Prozesse integrieren, um Compliance zu gewährleisten.

Datenschutz durch Design – eine PflichtDSGVO Artikel 25 verpflichtet Organisationen, Datenschutzprinzipien von Anfang an in ihre Systeme und Prozesse zu integrieren, um sicherzustellen, dass Datenschutz eine Kernfunktion und kein nachträglicher Gedanke ist.
Konfigurierbare DatenaufbewahrungEin effektives Datenlebenszyklusmanagement, einschließlich konfigurierbarer Aufbewahrungsfristen und bedarfsgesteuerter Löschung, ist entscheidend für die Einhaltung der Grundsätze der Datenminimierung und den Nachweis der Rechenschaftspflicht.
Modularer & Entwicklerzentrierter AnsatzDidits modulares SDK und klare APIs ermöglichen Entwicklern den Aufbau benutzerdefinierter, datenschutzorientierter Identitätsverifizierungsabläufe, die eine granulare Kontrolle über Datenverarbeitung und Benutzererfahrung bieten.
Didits Rolle bei der ComplianceDidit erleichtert die Einhaltung von DSGVO Artikel 25 durch Funktionen wie konfigurierbare Datenaufbewahrung, In-Country-Verarbeitungsoptionen und eine White-Label-Lösung, die es Unternehmen ermöglicht, die Datenkontrolle und Markenkonsistenz zu wahren und gleichzeitig regulatorische Verpflichtungen zu erfüllen.
DSGVO Artikel 25 verstehen: Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
DSGVO Artikel 25 ist ein Eckpfeiler des Datenschutzes und schreibt rechtlich „Datenschutz durch Technikgestaltung“ (Privacy by Design) und „datenschutzfreundliche Voreinstellungen“ (Privacy by Default) vor. Dies bedeutet, dass Organisationen Datenschutzvorkehrungen von den frühesten Entwicklungsstadien an in das Gefüge ihrer Verarbeitungstätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen integrieren müssen. Es reicht nicht aus, Datenschutzmaßnahmen nachträglich an ein System anzubringen; sie müssen grundlegend für dessen Architektur sein. Dies beinhaltet die Implementierung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen wie Pseudonymisierung, Datenminimierung und Transparenz, um die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen wirksam zu schützen. Für jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, insbesondere bei der Identitätsprüfung, ist das Verständnis und die aktive Umsetzung von Artikel 25 unerlässlich.
Datenschutzfreundliche Voreinstellungen bedeuten, dass standardmäßig nur personenbezogene Daten verarbeitet werden, die für den jeweiligen spezifischen Verarbeitungszweck erforderlich sind. Diese Verpflichtung gilt für die Menge der erhobenen personenbezogenen Daten, den Umfang ihrer Verarbeitung, die Dauer ihrer Speicherung und ihre Zugänglichkeit. Bei der Identitätsprüfung bedeutet dies, dass nur die für eine erfolgreiche Verifizierung erforderlichen Daten erhoben und nur so lange wie gesetzlich notwendig aufbewahrt werden. Didit unterstützt als Datenverarbeiter Unternehmen (Datenverantwortliche) dabei, diese strengen Anforderungen zu erfüllen, indem es Tools anbietet, die eine granulare Kontrolle über die Datenerhebung und -speicherung ermöglichen.
Die Bedeutung von Datenminimierung und Aufbewahrungsrichtlinien
Datenminimierung ist ein Kernprinzip der DSGVO, das direkt durch Artikel 25 unterstützt wird. Es besagt, dass Organisationen nur die personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten sollten, die für den beabsichtigten Zweck absolut notwendig sind. Bei der Identitätsprüfung bedeutet dies, sorgfältig auszuwählen, welche Informationen aus einem Ausweisdokument extrahiert und gespeichert werden und wie lange. Eine übermäßige Erhebung oder unbegrenzte Speicherung sensibler Identitätsdaten birgt erhebliche Datenschutzrisiken und erhöht die rechtliche Haftung einer Organisation.
Die Festlegung robuster Datenaufbewahrungsrichtlinien ist entscheidend für die Einhaltung der Vorschriften. Diese Richtlinien legen fest, wie lange verschiedene Arten von Daten aufbewahrt und wann sie sicher gelöscht werden. Ohne klare und durchsetzbare Aufbewahrungsfristen riskieren Unternehmen, Daten länger als zulässig aufzubewahren und damit gegen die DSGVO-Grundsätze zu verstoßen. Didits Plattform bietet explizite Kontrollen für die Datenaufbewahrung, die es Unternehmen ermöglichen, zu konfigurieren, wie lange Verifizierungsdaten gespeichert werden. Dies umfasst Eingaben, Ausgaben, abgeleitete Ergebnisse und operative Metadaten. Organisationen können Aufbewahrungsfristen von einem Monat bis zu zehn Jahren wählen oder sogar eine unbegrenzte Aufbewahrung wählen, wenn ihre spezifischen rechtlichen Verpflichtungen dies erfordern, wobei die Grundsätze der Datenminimierung diese Entscheidung stets leiten sollten. Diese Flexibilität stellt sicher, dass Unternehmen ihre Datenaufbewahrungspraktiken an ihre spezifischen regulatorischen Anforderungen und internen Richtlinien anpassen und somit die Einhaltung von Artikel 25 nachweisen können.
Datenschutzorientierte Verifizierungsabläufe mit Didits SDK aufbauen
Didits Ansatz zur Identitätsprüfung ist von Natur aus auf „Privacy by Design“ ausgerichtet und macht es zu einem idealen Partner für die Einhaltung von DSGVO Artikel 25. Die modulare Architektur und das entwicklerzentrierte SDK ermöglichen es Unternehmen, Verifizierungsabläufe zu konstruieren, die den Datenschutz von Grund auf priorisieren. Anstelle einer Einheitslösung bietet Didit zusammensetzbare Identitätsgrundlagen, die über klare APIs oder die No-Code-Business-Konsole in benutzerdefinierte Arbeitsabläufe integriert werden können.
Wenn Unternehmen beispielsweise einen ID-Verifizierungsprozess implementieren, können sie genau auswählen, welche Datenpunkte extrahiert und verwendet werden sollen. In Kombination mit der passiven & aktiven Lebenderkennung wird so sichergestellt, dass die Verifizierung sicher ist, ohne übermäßig biometrische Daten zu sammeln. Darüber hinaus ist Didits Altersprüfungsprodukt datenschutzfreundlich und ermöglicht die Altersverifizierung, ohne Gesichtsbilder zu speichern – ein Paradebeispiel für „Privacy by Design“ in der Praxis. Unternehmen können auch das gesamte Verifizierungserlebnis als White-Label auf ihrer eigenen Domain hosten, was das Vertrauen der Benutzer durch die Wahrung der Markenkonsistenz stärkt und den Eindruck vermittelt, dass die Daten ihr Ökosystem nie verlassen.
Didits Workflow-Builder ermöglicht die Orchestrierung komplexer Verifizierungssequenzen. Unternehmen können bedingte Schritte definieren, um sicherzustellen, dass bestimmte Prüfungen, wie AML-Screening & -Überwachung, nur bei Bedarf durchgeführt werden, was die Datenminimierung weiter unterstützt. Die Möglichkeit, jeden Aspekt der Verifizierungs-UI – Farben, Typografie, Logos und Layout – über den Style Editor anzupassen, bedeutet, dass die Benutzererfahrung nahtlos in die Marke integriert werden kann, wodurch Reibungsverluste reduziert und das Vertrauen der Benutzer in die Privatsphäre ihrer Daten gestärkt werden.
Wie Didit bei der Umsetzung von DSGVO Artikel 25 hilft
Didit zeichnet sich als KI-native Identitätsplattform aus, die Unternehmen maßgeblich bei der Erfüllung der Anforderungen von DSGVO Artikel 25 unterstützt. Als Datenverarbeiter stellt Didit die notwendigen Tools bereit, damit Datenverantwortliche die Kontrolle und Verantwortung über ihre Nutzerdaten behalten können. Die konfigurierbaren Datenaufbewahrungsrichtlinien, die über die Business Console zugänglich sind, ermöglichen es Unternehmen, die Dauer der Speicherung von Verifizierungsdaten explizit festzulegen, was das Prinzip der Speicherbegrenzung unterstützt. Manuelle Löschoptionen ermöglichen es Unternehmen zudem, einzelne Sitzungen bei Bedarf zu entfernen, was für die Erfüllung von Betroffenenrechten wie dem Recht auf Löschung entscheidend ist.
Didits modulare Architektur bietet eine beispiellose Flexibilität. Unternehmen können genau die Identitätsprüfungen auswählen, die sie benötigen, von der ID-Verifizierung und Lebenderkennung bis zum Adressnachweis, um die Datenminimierung zu gewährleisten. Die Plattform bietet In-Country-Verarbeitungsoptionen für Unternehmenskonten, die eine lokale Datenresidenz ermöglichen und spezifische regulatorische Anforderungen an die Datensouveränität erfüllen. Dieses Engagement für Lokalisierung und konfigurierbare Datenverarbeitung unterstützt direkt die DSGVO-Konformität. Mit Didits Kostenlosem Core KYC können Unternehmen eine robuste Identitätsprüfung ohne anfängliche finanzielle Hürden implementieren, während das Pay-per-erfolgreiche-Prüfung-Modell und keine Einrichtungsgebühren es zu einer wirtschaftlich tragfähigen Wahl für die Integration datenschutzkonformer Lösungen machen. Die White-Label-Funktionen ermöglichen es Unternehmen, den Verifizierungsablauf vollständig zu branden, das Vertrauen der Benutzer zu wahren und sicherzustellen, dass das Datenschutzerlebnis mit ihren eigenen Markenwerten übereinstimmt.
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