Die 6. Geldwäscherichtlinie (6AMLD) navigieren: Vortaten in der Praxis verstehen (DE)
Die 6. Geldwäscherichtlinie (6AMLD) erweitert den Anwendungsbereich von Vortaten erheblich, was Unternehmen dazu zwingt, diese Änderungen genau zu verstehen, um Compliance-Risiken und Strafen zu vermeiden.

Erweiterter AnwendungsbereichDie 6AMLD führt eine harmonisierte Liste von 22 Vortaten in allen EU-Mitgliedstaaten ein, wodurch die Kriterien für Geldwäsche erweitert werden.
Strafrechtliche HaftungDie Richtlinie erweitert die strafrechtliche Haftung auf juristische Personen und macht Unternehmen für das Versäumnis, Geldwäsche zu verhindern, verantwortlich.
Verbesserte ZusammenarbeitSie fördert eine stärkere grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Behörden, wobei der Informationsaustausch und gemeinsame Ermittlungen im Vordergrund stehen.
Praktische AuswirkungenUnternehmen müssen ihre Risikobewertungen, Due-Diligence-Prozesse und Schulungsprogramme neu bewerten, um sie an die neuen Definitionen der Vortaten anzupassen und Strafen zu vermeiden.
Der Kampf gegen Finanzkriminalität ist ein sich ständig weiterentwickelnder Kampf, bei dem die Regulierungsbehörden sich ständig an neue Bedrohungen anpassen. Die 6. Geldwäscherichtlinie (6AMLD) der Europäischen Union, die am 3. Juni 2021 vollständig in Kraft trat, stellt einen wichtigen Schritt in diesem Bestreben dar. Ein Eckpfeiler der 6AMLD ist ihre explizite Definition und Harmonisierung von „Vortaten“ – den zugrunde liegenden kriminellen Aktivitäten, die illegale Gelder generieren, die dann gewaschen werden.
Vor der 6AMLD variierte die Auslegung und Anwendung von Vortaten in den EU-Mitgliedstaaten erheblich, wodurch Schlupflöcher entstanden, die Kriminelle ausnutzen konnten. Die neue Richtlinie begegnet diesem Problem, indem sie eine einheitliche Liste von 22 Vortaten festlegt und so einen konsistenteren und robusteren Ansatz zur Bekämpfung der Geldwäsche in der gesamten Union gewährleistet. Das Verständnis dieser Straftaten in der Praxis ist für jedes Unternehmen, das innerhalb der EU tätig ist oder mit ihr Geschäfte macht, von größter Bedeutung.
Die harmonisierte Liste der Vortaten: Was hat sich geändert?
Eine der wirkungsvollsten Änderungen, die durch die 6AMLD eingeführt wurden, ist die obligatorische Aufnahme von 22 spezifischen Kategorien krimineller Aktivitäten als Vortaten für Geldwäsche. Dies bedeutet, dass, wenn Gelder aus einer dieser Straftaten stammen, nachfolgende Versuche, diese zu waschen, in den Anwendungsbereich der 6AMLD fallen. Diese Harmonisierung beseitigt frühere Unklarheiten und stellt sicher, dass eine Straftat, die in einem Mitgliedstaat als Vortat gilt, in einem anderen ähnlich behandelt wird.
Die 22 Vortaten umfassen unter anderem:
- Beteiligung an einer organisierten kriminellen Vereinigung und Erpressung
- Terrorismus
- Menschenhandel
- Sexuelle Ausbeutung
- Unerlaubter Handel mit Suchtstoffen und psychotropen Substanzen
- Unerlaubter Waffenhandel
- Unerlaubter Handel mit gestohlenen Gütern
- Geldfälschung
- Produktfälschung und Piraterie
- Umweltkriminalität
- Mord, schwere Körperverletzung
- Entführung, Geiselnahme
- Raub oder Diebstahl
- Schmuggel
- Steuerstraftaten (im Zusammenhang mit direkten und indirekten Steuern)
- Bestechung und Korruption
- Betrug
- Cyberkriminalität
Die Aufnahme von „Umweltkriminalität“ und „Cyberkriminalität“ als eigenständige Vortaten ist besonders bemerkenswert und spiegelt das wachsende Bewusstsein für diese aufkommenden Bedrohungen wider. Zum Beispiel könnte ein Unternehmen, das wissentlich Zahlungen für illegal geschlagenes Holz erleichtert, nun wegen Geldwäsche angeklagt werden, selbst wenn die ursprüngliche Straftat in einer anderen Gerichtsbarkeit begangen wurde. Ebenso sind Gelder, die durch Ransomware-Angriffe oder groß angelegte Datenlecks erlangt wurden, unter der 6AMLD explizit mit Geldwäsche verbunden, was Finanzinstitute dazu verpflichtet, ihre Wachsamkeit bei solchen Transaktionen zu erhöhen.
Praktische Auswirkungen für Unternehmen und Compliance
Für Unternehmen erfordert die erweiterte und harmonisierte Liste der Vortaten eine gründliche Überprüfung und potenzielle Überarbeitung der bestehenden Rahmenwerke zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung (CTF). Compliance-Teams müssen verstehen, wie sich diese Straftaten in ihrer spezifischen Branche und Kundenbasis manifestieren können.
Verbesserte Risikobewertungen
Unternehmen müssen ihre Risikobewertungen aktualisieren, um explizit zu berücksichtigen, wie ihre Produkte, Dienstleistungen, Kunden und geografische Exposition anfällig für Gelder sein könnten, die aus einer der 22 Vortaten stammen. Zum Beispiel muss ein Finanzinstitut, das mit Kunden in Hochrisikogebieten zu tun hat, die Wahrscheinlichkeit von Geldern, die aus Korruption oder Steuerhinterziehung stammen, spezifisch bewerten. Eine Einzelhandelsplattform, die internationale Transaktionen ermöglicht, muss das Risiko des unerlaubten Handels mit Gütern oder der Fälschung berücksichtigen.
Beispiel: Eine Online-Gaming-Plattform, die sich zuvor stark auf Glücksspielbetrug konzentrierte, muss ihren Anwendungsbereich möglicherweise erweitern, um Muster zu identifizieren, die auf Cyberkriminalität hindeuten, wie z. B. Zahlungen von Konten, die bekanntermaßen mit Phishing-Betrügereien in Verbindung stehen, oder Transaktionen, die auf den Verkauf gestohlener digitaler Vermögenswerte hindeuten.
Stärkung der Sorgfaltspflicht und Überwachung
Die Prozesse zur Kundenidentifizierung (CDD) und erweiterten Sorgfaltspflicht (EDD) müssen robust genug sein, um rote Flaggen im Zusammenhang mit dem breiteren Spektrum der Vortaten zu erkennen. Dies beinhaltet eine eingehendere Prüfung des wirtschaftlichen Eigentums, der Herkunft der Gelder und des Zwecks der Transaktionen. Laufende Transaktionsüberwachungssysteme sollten feinabgestimmt werden, um verdächtige Aktivitätsmuster im Zusammenhang mit diesen spezifischen Straftaten zu identifizieren.
Beispiel: Eine Immobilienagentur, die den Kauf einer hochwertigen Immobilie von einem ausländischen Investor vermittelt, sollte nicht nur die Identität des Käufers überprüfen, sondern auch strengere Überprüfungen der Herkunft des Vermögens durchführen, insbesondere wenn die Gelder aus einem Land mit hohen Korruptions- oder Steuerhinterziehungsraten stammen, die nun explizit von der 6AMLD abgedeckt sind.
Schulungen und interne Kontrollen
Alle relevanten Mitarbeiter, vom Front-Office-Personal bis zum Senior Management, müssen umfassend zu den neuen Vortaten und deren praktischen Auswirkungen geschult werden. Sie müssen die Indikatoren dieser Straftaten und ihre Rolle bei der Meldung verdächtiger Aktivitäten verstehen. Interne Kontrollen sollten aktualisiert werden, um diesen neuen Anforderungen Rechnung zu tragen und sicherzustellen, dass Richtlinien und Verfahren mit der 6AMLD übereinstimmen.
Strafrechtliche Haftung für juristische Personen
Neben der erweiterten Liste der Straftaten festigt die 6AMLD auch die strafrechtliche Haftung von juristischen Personen (d. h. Unternehmen oder Organisationen) für Geldwäsche. Dies bedeutet, dass ein Unternehmen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn seine Mitarbeiter oder Vertreter Geldwäschedelikte zum Nutzen des Unternehmens begehen oder wenn das Fehlen von Aufsicht oder Kontrolle ein solches Delikt ermöglicht hat. Diese Bestimmung erhöht die Anforderungen an die Unternehmensführung und Compliance erheblich.
Beispiel: Ein Fintech-Unternehmen, das keine angemessenen AML-Kontrollen implementiert und infolgedessen die Wäsche von Geldern aus einer groß angelegten Betrugsoperation eines seiner Kunden ermöglicht, könnte strafrechtliche Anklagen und erhebliche Strafen, nicht nur zivilrechtliche Bußgelder, erhalten. Dies unterstreicht die Notwendigkeit eines „Tone from the Top“-Engagements für Compliance und robuste interne Kontrollen.
Dieser Aspekt der 6AMLD unterstreicht die Bedeutung nicht nur effektiver, sondern nachweislich effektiver AML/CTF-Programme. Unternehmen müssen nachweisen können, dass sie alle zumutbaren Schritte unternommen haben, um Geldwäsche zu verhindern, einschließlich starker Richtlinien, Technologien und gut geschulten Personals.
Wie Didit hilft
Die Bewältigung der Komplexität der 6AMLD, insbesondere des erweiterten Anwendungsbereichs von Vortaten und der verstärkten Betonung der strafrechtlichen Haftung, erfordert eine ausgeklügelte und agile Identitätsplattform. Didit bietet eine All-in-One-Lösung, die Unternehmen dabei unterstützt, diese regulatorischen Anforderungen zu erfüllen und zu übertreffen:
- Umfassende Identitätsprüfung: Unsere Plattform integriert ID-Verifizierung, biometrische Authentifizierung und Liveness-Erkennung. Dies stellt sicher, dass Sie die wahre Identität Ihrer Kunden überprüfen und das Risiko minimieren, Personen aufzunehmen, die an Vortaten wie Betrug oder Identitätsdiebstahl beteiligt sind.
- Robuste AML-Prüfung: Didit bietet eine Echtzeit-Prüfung gegen über 1.300 globale Beobachtungslisten, darunter Sanktionen, PEP-Datenbanken und negative Medien. Dies hilft direkt bei der Identifizierung von Personen oder Unternehmen, die mit Vortaten wie Terrorismus, Bestechung, Korruption und organisierter Kriminalität in Verbindung stehen. Unsere fortlaufende AML-Überwachung gewährleistet eine kontinuierliche Compliance nach der Aufnahme.
- Erweiterte Betrugssignale: Unser System analysiert IP-Adressen, Gerätedaten und Verhaltenssignale, um verdächtige Aktivitäten zu erkennen und Muster aufzudecken, die mit Cyberkriminalität, illegalem Handel oder anderen Formen von Betrug, die als Vortaten dienen, verbunden sind.
- Konfigurierbare Workflow-Orchestrierung: Mit dem visuellen Workflow-Builder von Didit können Sie benutzerdefinierte Identitätsabläufe entwerfen, die spezifische Prüfungen für Hochrisikoszenarien im Zusammenhang mit Vortaten beinhalten. Zum Beispiel können Sie automatisch eine erweiterte Due Diligence für Kunden aus Gerichtsbarkeiten auslösen, die für bestimmte Vortaten bekannt sind, oder für Transaktionen, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten.
- Audit-Trails und Berichterstattung: Didit bietet umfassende Audit-Logs und Berichtsfunktionen, die entscheidend sind, um die Einhaltung gegenüber Regulierungsbehörden nachzuweisen und sich gegen Behauptungen unzureichender Kontrollen zu verteidigen, insbesondere angesichts der strafrechtlichen Haftung für juristische Personen.
Bereit zum Start?
Die 6AMLD stellt eine bedeutende Entwicklung in den AML-Vorschriften dar, insbesondere mit ihrem harmonisierten Ansatz bei Vortaten. Unternehmen können sich keine fragmentierte oder reaktive Compliance-Strategie mehr leisten. Durch das Verständnis dieser Vortaten und die Nutzung fortschrittlicher Identitätsprüfungs- und Compliance-Tools wie Didit können Organisationen nicht nur Finanzkriminalitätsrisiken mindern, sondern auch eine Vertrauens- und Sicherheitsgrundlage schaffen. Stärken Sie Ihr Compliance-Framework und schützen Sie Ihr Unternehmen vor der sich entwickelnden Landschaft der Finanzkriminalität.
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